Wasserrechtsverfahren Niederschlagswasser Gewerbegebiet Birkenze/1 II, Maxhütte-Haidhof

Die Stadtwerke Maxhütte-Haidhof haben die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet Birkenzell II über ein Sickerbecken auf Flur-Nr. 144/1 Gern. Leonberg in das Grundwasser beantragt.
Die Planung ist auf der Internetseite des Landratsamts Schwandorf abrufbar unter folgendem Link: https://share.landkreis-schwandorf.de/s/384kyKDJtGeWbs9
Die Planung kann auf Verlangen eines Beteiligten auch beim Landratsamt Schwandorf, Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz, eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann in der Zeit von 15.05.2026 bis 29.06.2026 Einwendungen beim Landratsamt Schwandorf oder bei der Stadt Maxhütte-Haidhof gegen den Plan erheben. Die Erhebung von Einwendungen ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich (einfache E-Mail ist nicht ausreichend).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Anhörungsbehörde einen Erörterungstermin durchführen. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Außerdem kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.